Wahlbeschwerde gegen Stocker abgewiesen
Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Wahlbeschwerde gegen den neu gewählten Ständerat Simon Stocker/SP abgewiesen. Dies teilte der Rat am Dienstag mit.
Die Beschwerdeführer machten geltend, Stocker habe seinen Lebensmittelpunkt nicht im Kanton Schaffhausen und sei deshalb gar nicht wählbar. Der Regierungsrat hielt in seinem Entscheid fest, dass Stocker seit dem 2. Januar 2022 im Einwohnerregister der Stadt Schaffhausen angemeldet und seit diesem Datum auch im Stimmregister der Stadt Schaffhausen eingetragen ist.
Der am Montag als Ständerat vereidigte Stocker kann also weiterhin an der Session teilnehmen.